Während der aktiven Erwerbsphase ist der steuerliche Effekt einer Pensionszusage unmittelbar sichtbar. Teile der Versorgung werden heute steuerlich begünstigt behandelt und die Belastung kann zunächst reduziert beziehungsweise zeitlich verlagert werden.
Was deutlich weniger sichtbar ist, liegt möglicherweise Jahrzehnte in der Zukunft: Mit Beginn der Leistungsphase wird aus der aufgebauten Anwartschaft eine Versorgungsleistung – und diese ist grundsätzlich steuerlich relevant.
Der heutige Steuervorteil ist deshalb nicht automatisch eine endgültige Steuerersparnis. Ein Teil des Effekts kann vielmehr in einer zeitlichen Verschiebung der Besteuerung bestehen.
Das kann wirtschaftlich durchaus sinnvoll sein – beispielsweise wenn der persönliche Steuersatz im Ruhestand deutlich niedriger liegt. Doch genau hier liegt eine wesentliche Unsicherheit: Die steuerlichen Rahmenbedingungen von morgen kennen wir heute nicht.
Niemand weiß mit Sicherheit, wie hoch die persönlichen Einkünfte in 20 oder 30 Jahren sein werden, welche Steuersätze und Freibeträge dann gelten oder welche gesetzlichen Veränderungen bis dahin eintreten. Eine langfristige Versorgung sollte deshalb nicht allein anhand der heutigen Steuerersparnis beurteilt werden. Entscheidend ist die wirtschaftliche Wirkung über die gesamte Laufzeit.
